Das Betreten des Tennisplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
Der Tennisplatz darf nur mit entsprechender Tennisbekleidung betreten werden. Das Spielen in Straßenschuhen oder mit entblößtem Oberkörper ist grundsätzlich verboten.
Um allen Spielern ein ungestörtes Spiel zu ermöglichen, ist ungehörige Lärmentwicklung und unsportliches Verhalten zu vermeiden.
Der Tennisplatz muss freigegeben bzw. spielfähig sein. Sollte der Tennisplatz gesperrt sein, darf dieser nur von einem Vorstandsmitglied freigegeben werden.
Nach Beendigung der Spielzeit ist der gesamte Platz (auch außerhalb des Spielfeldes) von den Benützern mit den dazu vorgesehenen Geräten abzuziehen.
Die entnommenen Geräte sind wieder auf den dafür bestimmten Platz zurückzustellen.
Die Tennisschuhe sind vor Betreten des Klubraumes zu säubern. Kleidungsstücke bzw. Schuhe dürfen nach Spielschluss nicht in den Garderoben zurückgelassen werden.
Auf der gesamten Tennisanlage ist auf Sauberkeit zu achten.
Wer als letztes die Tennisanlage verlässt, ist für das Absperren verantwortlich.
Reservierung von Tennisstunden
Jeder Spieler muss seine Spielstunden vor Spielbeginn im Online-Platzreservierungskalender eintragen.
Eingetragene Spieler müssen rechtzeitig am Platz sein, andernfalls kann die Eintragung gelöscht werden.
Nicht eingetragene Spieler können sofort und jederzeit abgelöst werden.
Spiele der Tennismeisterschaft haben Vorrang. Bei Terminkollisionen hat der Vorstand das Recht, Reservierungen zu verschieben oder zu streichen.
Anpassung der Tennisordnung
Die Tennisordnung wird gegeben falls den Erfordernissen angepasst und ergänzt. Die Bekanntgabe erfolgt dann im Schaukasten des Clubhauses und auf der Website des Tennisvereins.
Nichteinhaltung der Tennisordnung
Bei Nichtbefolgung dieser Tennisordnung kann vom Vorstand des Tennisvereins für die betreffende Person eine Verwarnung ausgesprochen bzw. ein Platzverbot für einen bestimmten Zeitraum verhängt werden.